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   BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57   

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https://dejure.org/1957,995
BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57 (https://dejure.org/1957,995)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1957 - VII ZR 75/57 (https://dejure.org/1957,995)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1957 - VII ZR 75/57 (https://dejure.org/1957,995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1920
  • DB 1957, 843
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.06.1956 - IV ZR 179/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57
    Diese Entscheidungen sind durch die spätere gesetzliche Regelung überholt (vgl. BGH Urteil vom 27./28. Juli 1956 - IV ZR 179/55 - WM 1956, 1325).

    Angesichts dieser Sachlage hat das Berufungsgericht zutreffend die Sittenwidrigkeit des Vertrages nach § 138 Abs. 2 BGB verneint (im Ergebnis ebenso für einen gleichartigen Vertrag BGH Urteil vom 27./28. Juli 1956 - IV ZR 179/55 - WM 1956, 1325).

  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57
    Somit vermochte die Verfallerklärung selbst unter der nationalsozialistischen Herrschaft keine Rechtswirkungen zu erzeugen (vgl. GSZ BGHZ 16, 350 [354]).
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53

    Kleinsiedlung. Formmangel

    Auszug aus BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57
    Insoweit ist die Rechtslage hier nicht anders als in den Fällen, in denen von Amts wegen dem Mangel der gesetzlich vorgeschriebenen Form eines Rechtsgeschäfts mit Rücksicht auf Treu und Glauben die Rechtsfolge der Nichtigkeit (§ 125 Satz 1 BGB) versagt wird (vgl. BGHZ 16, 334 [337] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.07.1954 - IV ZR 67/54

    Rückwirkung der Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57
    Ob diese Verfahrensrüge den Erfordernissen des § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO genügt (vgl. BGHZ 14, 205 [209 f]; RGZ 158, 34 [38]), mag dahingestellt bleiben.
  • BGH, 08.10.1954 - I ZR 102/52

    Aufrechnung gegenüber reichseigenen Banken

    Auszug aus BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57
    Dies kann der Beklagte jedoch nur im Vertragshilfeverfahren erreichen (vgl. BGHZ 15, 27 [38] mit weiteren Nachweisen; BGH LM Nr. 13 zu § 242 A BGB), das ihm gemäss Art. 11 Anl IV nach Massgabe des Art. 47 Abs. 6 c Satz 2 LendSchAbk (§ 8 Abs. 2 AusfG) offensteht.
  • RG, 04.07.1938 - V 17/38

    1. Über die Voraussetzungen für den Erlaß eines Urteils gemäß § 304 ZPO., wenn

    Auszug aus BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57
    Ob diese Verfahrensrüge den Erfordernissen des § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO genügt (vgl. BGHZ 14, 205 [209 f]; RGZ 158, 34 [38]), mag dahingestellt bleiben.
  • RG, 15.10.1942 - V 97/41

    1. Zum Begriffe der "auf fremde Währung lautenden" Schuldverpflichtung im Sinne

    Auszug aus BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57
    Ausdrücklich bedungen ist die Zahlung in fremder Währung dann, wenn die Parteien ihren auf effektive Zahlung in ausländischer Währung gerichteten Willen in besonderem Masse eindeutig offenbart haben (vgl. BGH LM Nr. 5 zu § 275 BGB; RGZ 168, 240 [245]).
  • BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52

    Vermögenseinziehung und Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57
    Bedenken hiergegen können aus den vor Inkrafttreten des § 8 Abs. 2 BEG (vorher § 9 Abs. 2 BErgG) ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs über die Unzulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs beim Vorliegen von Wiedergutmachungsansprüchen (BGHZ 9, 34 [45] und BGHZ 10, 340) nicht hergeleitet werden.
  • BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53

    Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57
    Bedenken hiergegen können aus den vor Inkrafttreten des § 8 Abs. 2 BEG (vorher § 9 Abs. 2 BErgG) ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs über die Unzulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs beim Vorliegen von Wiedergutmachungsansprüchen (BGHZ 9, 34 [45] und BGHZ 10, 340) nicht hergeleitet werden.
  • BGH, 31.01.1955 - III ZR 77/54

    Zustimmung zur Sprungrevision

    Auszug aus BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57
    Die Rechtsprechung steht auf dem Standpunkt, dass bei teilweiser Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes in entsprechender Anwendung des dem § 139 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedankens zu prüfen ist, ob der Rest des Verwaltungsaktes auch ohne den nichtigen Teil Bestand haben kann (vgl. BGHZ 9, 359 [370]; 16, 192 [198] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52

    Umstellung im Grundverfahren

  • BGH, 26.03.1953 - III ZR 209/51

    Umfang der Ermächtigung nach § 27 UmstG

  • BGH, 10.07.1953 - I ZR 96/52

    Rückerstattungsrecht

  • RG, 27.03.1939 - IV 275/38

    1. Verstößt der Grundstückseigentümer gegen die guten Sitten, wenn er die

  • RG, 31.01.1936 - VII 220/35

    1. Ist es für den Beginn des Fristablaufs nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Deshalb kann die Berufung auf die Nichtigkeit eines Vertrags in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine unzulässige Rechtsausübung darstellen (BGH, NJW 1981, 1439 [BGH 23.01.1981 - I ZR 40/79] m.w.N.; Urteil vom 11. Juli 1957 - VII ZR 75/57 = Betrieb 1957, 843; vgl. auch für den Fall eines sittenwidrigen Gebührenverzichts BGH, NJW 1980, 2407, 2408).
  • BGH, 25.11.1957 - VII ZR 201/56

    Sittenwidrige Enteignung und Schuldübernahme

    Der Senat hat danach die in den Urteilen vom 11. Juli 1957 - VII ZR 75/57 und 203/56 (WM 1957, 1155, 1158) noch dahingestellt gelassene Frage, ob in einem solchen Falle der Erlass eines Grundurteils zulässig ist, bejaht.
  • BGH, 25.11.1963 - VII ZR 248/61
    Dasselbe Gericht ist auch für die Durchführung eines etwaigen Vertragshilfeverfahrens zuständig (§ 18 a Abs. 2 VHG i.d.F. des § 106 AusfG z. LSA i.V. mit § 1 der VO v. 6. Oktober 1953 des Landes Nord-Rhein-Westfalen); auf dieses Verfahren sind gem. dem § 8 VHG die Bestimmungen des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden (vgl. Urteil des Senats NJW 1957, 1920).
  • BGH, 28.01.1965 - VII ZR 169/63

    Anspruch aus Schuldanerkenntnis - Aus einem Verwaltungsakt erwachsende Ansprüche

    In diesem Sinne hat sich der Senat schon im Urteil VII ZR 75/57 vom 11. Juli 1957 (WM 1957, 1118) geäußert und bemerkt, eine derartige Auflage sei "den betroffenen Juden gegenüber ein rechtswidriger, nichtiger Beraubungsakt" gewesen.
  • BAG, 21.04.1960 - 5 AZR 631/57

    Regelungsverfahren - Londoner Schuldenabkommen - Englische Staatsangehörige -

    Vertragschließenden darstellen und nach der Auffassung des Dreimächteausschusses "keinen integrierenden Bestandteil des Regierungsabkommens bilden" sollten (vgl» Gurski, aaO, Vorbem» 1, S. 98), der Kreis der zu regelnden Schulden eine Ausdehnung oder Einengung gegenüber den in dem Londoner Schuldenabkommen gesetzten Voraussetzungen erfahren sollte» Die Art» 4 und 5 des Hauptabkommens behandeln erschöpfend die Abgrenzung der zu regelnden Schulden und die nicht unter das Abkommen fallenden Forderungen» Nach den hier näher bestimmten Voraussetzungen unterliegt aber die Forderung des Klägers entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts den Bestimmungen des Londoner Schuldenabkommens " 2» Nach Art» 17 Abs» 1 a LSchA wird dem Gläubiger das Recht gewährleistet, innerhalb der Grenzen dieses Abkommens und seiner Anlagen durch deutsche Gerichte sein Recht in bezug auf eine Schuld wie sie in dem Zeitpunkt besteht, in dem gemäß diesem Artikel Klage erhoben wird, durchzusetzen, falls der Gläubiger und der Schuldner sich über die Regelungsbedingungen nicht einigen und der Gläubiger sein Einverständnis damit erklärt, daß die deutschen Gerichte die Zahlungs- und sonstigen Bedingungen für die Schuld gemäß den Bestimmungen dieses Abkommens und seiner Anlagen festsetzen» Es ist für die Frage der Zulässigkeit des Regelungsverfahrens ohne Bedeutung, aus welchen Gründen der Schuldner seinen Beitritt zur Schuldenregelung verweigert» Aus der Bestimmung des Art» 17 Abs» 6 c LSchA ist ersichtlich, daß ein Regelungsverfahren auch gegen einen die Forderung bestreiten den Schuldner durchgeführt werden kann (BGH vom 11» Juli 1957, NJW 57, 1920)» Nach dem festgestellten Sachverhalt und den gestellten Anträgen muß davon ausgegangen werden, daß der Kläger zur Festsetzung seiner Ansprüche das des Näheren in dem Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27» Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden vom 24» August 1953 (BGBl» I, S» 1003 ff») geregelte Verfahren für sich in Anspruch nehmen will» Dies folgt insbesondere daraus, daß er sich zur Begründung seines Anspruches auf das gegen den Beklagten ergangene Urteil des High Court in London vom 27» Februar 1951 r; 2.
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